Fahrzeugprüfung (mit Neonunterbodenbeleuchtung)

Hier wird alles rund um das Thema Alfa und Technik diskutiert.
AnneSophie
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Fahrzeugprüfung (mit Neonunterbodenbeleuchtung)

Beitrag von AnneSophie »

Ich muss meine Bella im Dezember prüfen. Wollte eigentlich nur einen Termin für mein Fahrwerk jetz muss ich das ganze Auto prüfen lassen. :evil: Habe noch eine Frage vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Habe vor ca. einem halben Jahr eine Unterbodenbeleuchtung darunter geschraubt muss diese weg zum Prüfen oder kann ich sie darunter lassen?
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Stefan
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Beitrag von Stefan »

soviel ich weiss ist das in der Schweiz verboten - deswegen muss das Ding defintiv runter!!!
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BlackTurbo
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Beitrag von BlackTurbo »

Soviel ich weiss darf sie einfach nicht funktionstüchtig sein, also nicht einfach mit einem Schalter einzustellen. Wenn ein Kabel ausgesteckt ist, giltet sie als nicht betriebsbereit... hehe :wink:

Musst sagen sie sei für Show-Zwecke!
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AnneSophie
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Beitrag von AnneSophie »

Meinst du es reicht wenn ich sie nur ausstecke. Die sind doch sicher auch nicht auf den Kopf gefallen und wiessen selber das ich sie nur kurz ausgesteckt habe. Gut es kommt immer drauf an welechen Experten man hat bei denen gibt es keine Regel. Sehe genug Fahrzeuge welche durgekommen sind und man nicht weiss wieso und andere nur etwas kleines haben und durchfallen. Je nach Lust und laune.
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Beitrag von la_bestia23 »

ich würde sie wegnehmen...
hatte mal bei meinem Lancia Delta EVO :roll:
und sie mussten weg!!! :evil: :evil:
AnneSophie
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Beitrag von AnneSophie »

Weiss noch nicht wie ich es mache aber demontieren würde mich schon ein bisschen ansch..... aber möchte eigneltich schon dass meine Bella beim ersten Mal durchkommt. Wobei ich nehme es nicht an werden sicher irgend etwas beanstanden. :cry: :evil:
75
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Beitrag von 75 »

ich weiss das man die unerbodenbeleuchtung dran lassen kannst, du musst einfach sagen dein auto braucht eine garage wenn sie eine ausstellung machen aber du benützt sie nie, und hast auch keine ahnung wie die geht, und steckst sie aus
:knightrider:
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BlackTurbo
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Beitrag von BlackTurbo »

Ja sag in etwa das... Aber übertreibe es nicht... Sonst kannst gleich sagen du seist vom CIA und du brauchst es um Drogenspuren zu folgen... :wink:

Also, lass sie dran und steck sie aus...
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Beitrag von AnneSophie »

Werde mein 145 einfach mal so zeigen wie er im Moment ist mit Unterbodenbeleuchtung und auf der Frontscheibe befindet sich auch noch ein Kleber. Wir werden es ja sehen. Vielleicht habe ich ja Glück und ich muss nur Unterschreiben dass ich diese 2 Sachen entferne wer weiss. :lol:
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Beitrag von 75 »

sonst nimm irgend ein werbe magnet von einem geschäft.....und mach das an........

weil für werbegründe darfst sie auch einschalten
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sane
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Beitrag von sane »

jep! gemäss gesetz darf es zu SCHAUZWECKEN montiert sein!, und im verkehr nicht funktionstüchtig sein!

ansonsten, wenn du zu viel zeit und auch noch lust hast, demontier sie ( wenns nicht allzu aufwendig ist ) dann kann er nichts sagen und seine laune ist nicht gerade im arsch, wenn er drunterschaut! kannst nämlich nen typen erwischen, der sich sagt, wenn schon wegen dem nicht, dan find ich was anderes!
Sandro
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Beitrag von Sandro »

FALSCH!!!

Jegliche Beleuchtung die montiert ist muss voll und ganz funktionstüchtig sein. Wenn die Unterbodenbeleuchtung nicht funktioniert ist sie nicht funktionstüchtig und dementsprechend schicken sie dich zurück. wenn sie hingegen funktioniert wird sie nicht abgenommen das sie sowieso nicht erlaubt ist. Paradox aber ist so. hab mich mal erkundigt. Es bleibt dir nicht anderes übrig als alles wegzuschrauben :cry:
dmnc
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Beitrag von dmnc »

@ sandro

bei uns in bern wird das anscheindend anders gehandhabt. denn als ich meinen 156er prüfen ging, dessen nebellichter viel zu tief sind, reichte es, die stecker der lampen :idea: auszuziehen. alles tip-top.
Sandro
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Beitrag von Sandro »

ja kann sein. bei uns musste ich die nebellampen ausbauen und sogar die löcher zu machen :evil:
AnneSophie
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Beitrag von AnneSophie »

Es kommt eben immer daruf an wer man hat und wie viel Zeit sie haben. Leider gibt es nicht ein Gesetzt das sagt diese Fahrzeuge kommen durch und diese Fallen bei diesen und jenen Mängeln das kommt immer auf die Laune an von dem der ihn Prüft. Das Gesetz würde es schon geben aber eben.
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