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Domi
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Beitrag von Domi »

Cuoresportivo-QV hat geschrieben:ich habe gehört sie wäre erlaubt...man dürfe aber die lichter nur wenn das auto steht(parkiert ist)laufen lassen..
Nein darf man nicht... wie gesagt sie darf gar nicht erst angebracht sein wenn das Auto auf der Strasse steht!!!

Gleiches gilt für das gerücht von wegen Ausstiegshilfe... alles Verboten :!:
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Chrigi
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Beitrag von Chrigi »

ich habe gehört sie wäre erlaubt...man dürfe aber die lichter nur wenn das auto steht(parkiert ist)laufen lassen..
das dachten mal viele bullen... aber dem ist nicht so... seit 2F2F wo jeder Tschürpel meint er müsse seine Kiste zupimpen wie ein Tannenbaum haben sie sich auch schlauer gemacht..... was montiert ist muss funktionieren und was funktioniert muss auch zugelassen sein.
keine GEWALT ist auch KEINE Lösung
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sane
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Beitrag von sane »

was montiert ist muss funktionieren und was funktioniert muss auch zugelassen sein.
das würde aber dem widersprechen, das mein bruder beim prüfen die nebellampen abhängen musste, wegen der tiefe! er sagte selbst, das man einfach die steker ausziehen könne! also konnte er es montiert lassen, und dennoch prüfen! mfg
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Domi
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Beitrag von Domi »

sane hat geschrieben:
was montiert ist muss funktionieren und was funktioniert muss auch zugelassen sein.
das würde aber dem widersprechen, das mein bruder beim prüfen die nebellampen abhängen musste, wegen der tiefe! er sagte selbst, das man einfach die steker ausziehen könne! also konnte er es montiert lassen, und dennoch prüfen! mfg
Dann hat er aber Glück gehabt... Normalerweise wäre er so sicher nicht durchgekommen...

Eigentlich müsste es heissen: was montiert wird, muss in erster Linie sowieso Zugelassen sein... und was Zugelassen ist muss sowieso funktionieren...
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centosedici
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Beitrag von centosedici »

die geschichte mit den nebellampen hab ich selber auch schon ein paar mal erlebt: abkleben, stecker ausziehen und zur mfk fahren. klappt problemlos. der tip kam übrigens von einem experten der mfk, als mein 33 das erste mal nach der tieferlegung durchgefallen ist.
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Domi
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Beitrag von Domi »

Cento... Mit abkleben vielleicht schon... aber einfach nur ausstecken wie Ssane es beschreibt ist nicht... bei uns jedenfalls... normalerweise musst du die Nebellampen +Schalter! ausbauen... kenne es von 2 Kollegen die das machen mussten, weil sie nicht durch die Mfk gekommen sind (Punto GT und Golf 2)
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DonVito
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Beitrag von DonVito »

Ganz einfach jungs....

DIESE DINGER SIND FÜR DEN STRASSENVERKEHR NICHT ZUGELASSEN!!!!! MONTIEREN KANN MAN DIE OHNE PROBLEME, DA SAGT NIEMAND WAS!!! DIE MEISTEN HABEN JA AUCH EIN SCHALTER IM FAHRZEUG, WO MAN SIE AN/AUS MACHEN KANN. SIE SIND NICHT GESTATTET, WEIL SIE DIE ANDEREN FAHRZEUGLENKER AUF DER STRASSE BLENDEN!! (GLEICHES SPIEL WIE BEI DEN NEBELLAMPEN)

ANBRINGEN DARF MAN SIE!!! DÜRFEN ABER NUR ABGESTELLT ODER FÜR MESSEN ENGESCHALTET WERDEN!!!

STELLT EUCH VOR DIE TUNER MACHEN EIN AUTO SO BEREIT UND MÜSSEN DIE LEUCHTEN AM STAND ANBRINGEN, WEIL SIE SO NICHT HINFAHREN DÜRFEN??? (OK DIE MEISTEN WERDEN DAHIN GEBRACHT, ABER EGAL)

WENN WAS MONTIEREN DANN NUR DIE VON STREETGLOW!!! SIND STABIL UND MACHEN GUTES LICHT... ALLES ANDERE MACHT ENTWEDER WENIG LICHT ODER DIE VERARBEITUNG IST ZUM KOTZEN...
MAN MUSS BEDENKEN, DASS DIE DINGER JEDE WITTERUNG MITMACHEN MÜSSEN!!!

don
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Domi
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Beitrag von Domi »

DonVito hat geschrieben:Ganz einfach jungs....

DIESE DINGER SIND FÜR DEN STRASSENVERKEHR NICHT ZUGELASSEN!!!!! MONTIEREN KANN MAN DIE OHNE PROBLEME, DA SAGT NIEMAND WAS!!! DIE MEISTEN HABEN JA AUCH EIN SCHALTER IM FAHRZEUG, WO MAN SIE AN/AUS MACHEN KANN. SIE SIND NICHT GESTATTET, WEIL SIE DIE ANDEREN FAHRZEUGLENKER AUF DER STRASSE BLENDEN!! (GLEICHES SPIEL WIE BEI DEN NEBELLAMPEN)

ANBRINGEN DARF MAN SIE!!! DÜRFEN ABER NUR ABGESTELLT ODER FÜR MESSEN ENGESCHALTET WERDEN!!!

STELLT EUCH VOR DIE TUNER MACHEN EIN AUTO SO BEREIT UND MÜSSEN DIE LEUCHTEN AM STAND ANBRINGEN, WEIL SIE SO NICHT HINFAHREN DÜRFEN??? (OK DIE MEISTEN WERDEN DAHIN GEBRACHT, ABER EGAL)

WENN WAS MONTIEREN DANN NUR DIE VON STREETGLOW!!! SIND STABIL UND MACHEN GUTES LICHT... ALLES ANDERE MACHT ENTWEDER WENIG LICHT ODER DIE VERARBEITUNG IST ZUM KOTZEN...
MAN MUSS BEDENKEN, DASS DIE DINGER JEDE WITTERUNG MITMACHEN MÜSSEN!!!

don
Falsch!!!... Ich wiederhole mich ungern aber... SIE DÜRFEN NICHT MONTIERT SEIN:!: :!: :!: In der Stvo nicht Zugelassen, das heisst sobald das Fahrzeug auf öffentlichen Strassen steht kann man bestraft werden!!!

Wenn die Tuner damit zur Ausstellung fahren ist das ihr eigenes Risiko!!!...
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Sandro
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Beitrag von Sandro »

Wenn die Tuner damit zur Ausstellung fahren ist das ihr eigenes Risiko!!!...
genau und mit garagenummer dürfen sie eh alles montieren. und richtige aussteller lassen ihr autos nur transportieren...
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BlackTurbo
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Beitrag von BlackTurbo »

Naja, das stimmt so auch nicht!

Hab grad vor einigen Tagen mit unserem Fahrzeugexpert darüber gesprochen!

Auch mit der Garagennummer dürfen nur STVA-zugelassene Teile resp Strassengesetzkonforme Fahrzeuge gefahren werden ! Von wegen mit der Garagennummer kann man mit allem fahren, das ist absoluter Quatsch!

Sonst würden viele mit Slicks und abartigen Umbauten wie etwa der weiss/rote 75-er :wink: herumfahren!

Dies ist absolut nicht erlaubt!!
Meine Exen:......................Meine aktuellen:

Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
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Gast

Beitrag von Gast »

Gehe ich nicht so ganz einig...

Mit garagennummer kannst Du so ziemlich alles bewegen, was sicherheitstechnisch einwandfrei ist.
Sprich, Slicks kannste sicher nicht montiert haben...

Aber Du kannst ja auch einen 75 evo in der Schweiz mit garagen nummer fahren, kriegst Ihn aber nie eingelöst...

An alle Mechs... Was kann man mit Garagennummer alles fahren???

Gruess
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BlackTurbo
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Beitrag von BlackTurbo »

Also so wie ich das verstanden habe, muss das Fz. grundsätzlich nicht nur den Sicherheits- sondern auch allen anderen Verkehrsregeln resp Vorschriften entsprechen, sonst ist es auch mit der Garagennummer nicht erlaubt damit zu fahren!

Illegale Teile wie Pilz, Neonbeleuchtung etc sind somit auch mit dem U-Schild nicht erlaubt!

Dass es in der Realität anders aussieht ist klar - das tut es aber auch bei zugelassenen Fz. :wink:

Aber es soll sich dazu ein Mech melden, der es wirklich weiss !
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sane
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Beitrag von sane »

es muss nicht alles zugelassen sein!

wenn wir eine riesen schinti von auto bekommen, wo so wiemlich alles kaputt usw ist, kann ich damit ohne problem auf den bruch ect. fahren! auch wenn man so ein Fz. einfach mal zeigen will auf dem Strassenverkehrsamt, darf ich das mit u-blechen machen! da kann mich keiner büssen ( resp. die firma! )
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BlackTurbo
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Beitrag von BlackTurbo »

Naja du bist zwar der Mech, bin mir trotztem fast 100% sicher, dass alle Teile zugelassen sein müssen!

Und wenn du mit dem U-Schild ein Fz. fährst dass keine Bremsen hat resp die Bremsen im Eimer sind, wirst du zu 100% gebüsst!

Denkst ja nicht im Ernst, dass dann die Versicherung auch noch bezahlen würde, wenn einem hinten rein donnerst!? :nar:

Dass du wegen einem defekten Blinker nicht gleich gebüsst wirst wie wenn du eine Privatperson bist, ist klar. Das ist dann jedoch nur auf den Gutwill der Polizei zurückzuführen! Auch dürftest du nicht mit einem nicht-geprüften Fz. Fahren !

Schlussendlich gehts ja nur darum, ob die Versicherung besteht oder nicht. Und diese besteht bei nichtgeprüften resp Strassenuntauglichen Fz nicht! Auch nicht beim U-Schild!
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Beitrag von BlackTurbo »

sane hat geschrieben: wenn wir eine riesen schinti von auto bekommen, wo so wiemlich alles kaputt usw ist, kann ich damit ohne problem auf den bruch ect. fahren!
Das denk ich eben nicht! Du hast dazu ein Abschleppfahrzeug resp Tieflader um die Krücke aufzuladen und nicht das U-Schild!!!! Das U-Schild ist für strassentaugliche Fz. die nicht eingelöst sind vorgesehen, damit eine Haftpflichtversicherung besteht! Und nicht um Karren auf den Schrottplatz zu fahren oder Tuningkisten unherzuschaukeln!

:wink:
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