Bankgeheimnis der Schweiz

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Chrigi
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Bankgeheimnis der Schweiz

Beitrag von Chrigi »

Ich weiss nicht was ich da noch sagen soll........ sagt ihrs mir...... ich bin absolut entsetzt..... die Schweiz hat die Muffe schon so weit heraus gestreckt dass jeder seinen Schwanz rein steckt... jetzt werden wir von allen gefickt.. und wenn Simbabwe verlangt dass wir alle schwarz werden dann werden wir auch schwarz glaubt mir..... macht doch die Grenzen gleich auf.. schliesst die Türen nicht mehr ab... die Schweiz ist längst ein genommen.. für was noch Milliarden in die Armee pulvern wenn wir überall zurückkrebsen.....

http://www.20min.ch/finance/news/story/ ... --10794038

evt. sollten wir uns dem nahen Osten aschliessen.... denen kriechen wir ja so oder so schon die ganze Zeit in den Arsch.... und wenigstns wären wir dann nicht in der EU.
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lui
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Re: Bankgeheimnis der Schweiz

Beitrag von lui »

Das kann uns 'kleine und ehrlichen' Bürger doch Schei**egal sein!!!!

Meine Meinung!
Es gibt keinen effektiveren Weg, Träume zu zerstören, als sie sich zu erfüllen.
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Chrigi
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Re: Bankgeheimnis der Schweiz

Beitrag von Chrigi »

hat irgendwo was.. doch wenn gewisse Leute die Vorzüge unserer Bankerei nicht mehr geniessen können fehlt in Zukunft viel Geld in der Kasse.. und ehrlich gesagt hat es mich nie!!! gestört, dass Drogenbarone ihre Millarden hier lagern. Sollen sie doch! Die grössten Verbrecher sind nicht die, sondern die sieben Arschlöcher in Bern.

Zudem gehts auch irgendwo um Prinzip.. wir müssen uns schon vorschreiben lassen was die EU und die USA uns in Sachen Steuern vorschreibt. Die Schweiz politisiert viel zu viel mit.. die sollen sich um die lokalen Probleme kümmern und nicht um Piraten in Afrika. Unsere Vorfahren würden sich im Grabe umdrehen. Die Schweiz wird Stück um Stück verschenkt.
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olio
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Re: Bankgeheimnis der Schweiz

Beitrag von olio »

Jetzt ist auch die Bastion Bankgeheimnis gefallen! Und in guter alter bewährter Schweizer Salamitaktik wird Stück für Stück der rest auch noch fallen! Rückgratlose Regierung, gewählt von rückgratlosen Bürgern die sich nicht trauen ihre Meinung zu sagen! An die urne gehen eh nur noch die Linken und Netten die keinen Schimmer haben was sie da verursachen. Was hier abläuft hat nichts aber auch rein gar nichts mit Volkswillen zu tun!
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Chrigi
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Re: Bankgeheimnis der Schweiz

Beitrag von Chrigi »

olio hat geschrieben:Jetzt ist auch die Bastion Bankgeheimnis gefallen! Und in guter alter bewährter Schweizer Salamitaktik wird Stück für Stück der rest auch noch fallen! Rückgratlose Regierung, gewählt von rückgratlosen Bürgern die sich nicht trauen ihre Meinung zu sagen! An die urne gehen eh nur noch die Linken und Netten die keinen Schimmer haben was sie da verursachen. Was hier abläuft hat nichts aber auch rein gar nichts mit Volkswillen zu tun!
=D> meine Meinung... mann müsste die ganze Hütte einnehmen..... aber du hast es völlig korrekt formuliert... "Rückratsloses Volk"! Ich wähle seit ein paar Jahren nicht mehr... die machen was sie wollen..... der Bürger hat null komma null Mitsprache Recht. Und kommt mir jetzt nicht mit Vergleichen aus dem nahen Osten... diese Leute haben wenigstens Stolz... und das mit Recht die lassen sich nicht alles gefallen. Willhelm Tel würde heute den Vogt zum Kaffe einladen und fragen ob er ihm nicht noch die Füsse massieren darf. Den Sohn würde er auch erschiessen wenns der gnädige Herr möchte. :evil: :evil:
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olio
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Re: Bankgeheimnis der Schweiz

Beitrag von olio »

Das problem ist dass es dem "Schweizer" noch zu gut geht. Aber sobald sich die Probleme von "wann mähe ich meinen Rasen" zu "wie ernähre ich meine Familie" wechseln werden, wachen auch Herr und Frau Schweizer auf. Bloss wirds dann zu spät sein, wenn es das jetzt noch nicht ist. Jammern auf hohem Niveau, das einzige was in der Schweiz richtig gut gemacht wird.
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Re: Bankgeheimnis der Schweiz

Beitrag von Chrigi »

vergiss es..... die meisten sind zu totalen Waschlappen und Ja sagenden Quadratschwuchteln verzogen worden. Alles was über "sich bei einem Amt beschweren" heaus geht kriegen diese Schlappschwänze nicht auf die Reihe... sonst hätten schon längst die Besitzer der Sturmgewehre mal kräftig durch geladen und das "obligatorischen Schiessen" vorgezogen.... es kotzt mich so abartig an... ich könnte grad auf den Tisch kotzen. Man muss isch ja langsam schämen ein Schweizer zu sein.
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firefox
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Re: Bankgeheimnis der Schweiz

Beitrag von firefox »

Das Problem ist und sind die Medien, die einfach gequirrlte Scheisse schreiben....

Es gibt ein Rechtshilfegesuch der Amis. Diese haben beweise von mind 250-300 Kunden, die Steuern hinterzogen haben.
Wenn ein ausländischer Staat mit richterlichem Beschluss kommt, wird das Bankgeheimnis aufgehoben aber nur dann.
Es wurden also nur Daten von Kunden geliefert, bei denen bereits eine Untersuchung ansteht!!!

Um den Finanzplatz zu schützen und die Herausgabe weiterer Kundendaten zu verhindern wurde der Vergleich gemacht und die UBS zahlt knapp eine Milliarde. Somit konnte verhindert werden, dass auch Kundendaten von nicht betroffenen ausgeliefert werden...

Da wir aber in der Schweiz wohl langsam einen IQ von unter 50 beim Volk haben und die Schreiberlinge keine Ahnung haben von ihrem Job kommt solch eine Panik zustande..... :roll:
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Chrigi
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Re: Bankgeheimnis der Schweiz

Beitrag von Chrigi »

aber warum hat man sich den über Monate bzw Jahre geweht und sich geweigert diese Daten preis zu geben wenn das so eine "einfache" Angelegenheit ist? Warum lächts sich die gottverdammte EU jetzt schon die Finger? Ich denke das Geheimnis wird wirlich in absehbarer Zeit komplett fallen... die Schweiz hat einfach keine Eier mehr..... nicht nur wegen diesem einten Banken Fall.... meine Aussage stütze ich auf die Ereignisse der letzten 24 Monate.
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Re: Bankgeheimnis der Schweiz

Beitrag von firefox »

Wenn man keine Beweise hat, kann man auch keinen Anklagen und somit werden auch keine Daten geliefert.....

Da sie aber einen UBS Mann verhaftet haben und ihn gezwungen haben zu reden, hat der ihnen genug Material geliefert für eine Anklage beim IRS.

Wie gesagt, ohne richterlichen Beschluss darf niemand einfach Daten verlangen in der Schweiz. Die EU hat keine Beweise und somit bekommen sie auch keine Daten... Punkt....
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Re: Bankgeheimnis der Schweiz

Beitrag von firefox »

http://www.efd.admin.ch/dokumentation/z ... ml?lang=de
Zugang zu Bankinformationen für steuerliche Zwecke
Die schweizerischen Steuerbehörden haben die Möglichkeit, zur Verfolgung von Steuerbetrugsdelikten Bankinformationen zu beschaffen. Auch können solche Bankinformationen auf dem Rechtshilfeweg an andere Staaten weitergegeben werden.

Die Weitergabe von Informationen auf dem Amtshilfeweg ist insbesondere in den Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Die Schweiz beschränkt den Informationsaustausch grundsätzlich auf Auskünfte, die zur ordentlichen Anwendung des Abkommens notwendig sind.

In Abweichung von dieser allgemeinen Praxis tauscht die Schweiz mit den Vereinigten Staaten auf der Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens vom Oktober 1996 Auskünfte aus, die nötig sind für die Durchführung des Abkommens oder die Verhütung von Betrugsdelikten und dergleichen im Zusammenhang mit einer unter das Abkommen fallenden Steuer. 2003 haben die Schweiz und die USA eine Vereinbarung abgeschlossen, die Kriterien für die Auslegung des Begriffs „Betrugsdelikte und dergleichen" sowie entsprechende Fallbeispiele enthält. Nach dem vereinbarten Konzept leistet die Schweiz Amtshilfe auch für Taten, die im schweizerischen Veranlagungsverfahren nicht begangen werden können, aber den gleichen Unrechtsgehalt haben wie dies bei der Begehung von Abgabebetrug der Fall ist.

Auch die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich, Finnland, Norwegen, Spanien, Grossbritannien, Südafrika, Chile und Kolumbien enthalten eine Bestimmung, die den Austausch von Informationen nicht nur für die richtige Anwendung des Abkommens, sondern auch für die Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts bei Betrugsdelikten ermöglicht. Als Betrugsdelikt gilt ein betrügerisches Verhalten, das nach dem Recht beider Staaten als Steuervergehen gilt und als Sanktion eine Freiheitsstrafe vorsieht.
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Re: Bankgeheimnis der Schweiz

Beitrag von firefox »

firefox hat geschrieben:http://www.efd.admin.ch/dokumentation/z ... ml?lang=de
Zugang zu Bankinformationen für steuerliche Zwecke
Die schweizerischen Steuerbehörden haben die Möglichkeit, zur Verfolgung von Steuerbetrugsdelikten Bankinformationen zu beschaffen. Auch können solche Bankinformationen auf dem Rechtshilfeweg an andere Staaten weitergegeben werden.

Die Weitergabe von Informationen auf dem Amtshilfeweg ist insbesondere in den Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Die Schweiz beschränkt den Informationsaustausch grundsätzlich auf Auskünfte, die zur ordentlichen Anwendung des Abkommens notwendig sind.

In Abweichung von dieser allgemeinen Praxis tauscht die Schweiz mit den Vereinigten Staaten auf der Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens vom Oktober 1996 Auskünfte aus, die nötig sind für die Durchführung des Abkommens oder die Verhütung von Betrugsdelikten und dergleichen im Zusammenhang mit einer unter das Abkommen fallenden Steuer. 2003 haben die Schweiz und die USA eine Vereinbarung abgeschlossen, die Kriterien für die Auslegung des Begriffs „Betrugsdelikte und dergleichen" sowie entsprechende Fallbeispiele enthält. Nach dem vereinbarten Konzept leistet die Schweiz Amtshilfe auch für Taten, die im schweizerischen Veranlagungsverfahren nicht begangen werden können, aber den gleichen Unrechtsgehalt haben wie dies bei der Begehung von Abgabebetrug der Fall ist.

Auch die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich, Finnland, Norwegen, Spanien, Grossbritannien, Südafrika, Chile und Kolumbien enthalten eine Bestimmung, die den Austausch von Informationen nicht nur für die richtige Anwendung des Abkommens, sondern auch für die Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts bei Betrugsdelikten ermöglicht. Als Betrugsdelikt gilt ein betrügerisches Verhalten, das nach dem Recht beider Staaten als Steuervergehen gilt und als Sanktion eine Freiheitsstrafe vorsieht.
Internationale Rechtshilfeverfahren
Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug hat für die Rechtshilfe
direkte Konsequenzen: Die Schweiz leistet nämlich nur Rechtshilfe in Strafsachen, wenn
das ausländische Verfahren einen Tatbestand erfasst, der in der Schweiz als Steuerbetrug,
d.h. als Straftat gilt. Dagegen gilt Steuerhinterziehung in der Schweiz als verwaltungsrechtliche
Übertretung ohne strafrechtliche Folgen (s. 1.1). Die Weigerung der Schweiz, bei
Steuerhinterziehung Rechtshilfe zu gewähren, erklärt sich aus den Eigenheiten der
schweizerischen Rechtsordnung und aus dem Grundsatz
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Re: Bankgeheimnis der Schweiz

Beitrag von Chrigi »

warum wurde der verhaftet?

die verdammten Drecks Amis müssen auch überall rum schnüffeln.... würde mich wunder nehmen ob sie im umgekehrten Fall auch so einfach Daten hergeben würden.......
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Re: Bankgeheimnis der Schweiz

Beitrag von Chrigi »

es wird nicht mehr lange dauern und wir haben EU Löhne und EU Steuern.... jetzt ist alles aus....... ich kann es immer noch nicht glauben.......

Macht Euch doch nichts vor.. wenn jemand denkt man wird mit Schoggi und Uhrenexport zu einem der reisten Länder dann soll er wieder heim fahren, ganz weit hinter den Mond. Wir sind ein Bauernland... ähnlich Rumänien. Der Grund für unseren Wohlstand verdanken nun mal gewissen Dingen die wir als Schweizer uns schon im 2. Weltkrieg erlaubt haben. Also mault nicht darüber.. wir alle haben von diesem Spech gefressen.

Aber solange wir keine Ausschreitungen, Generallstreiks etc machen und uns nur im Internet darüber beschweren wird sich das auch nicht mehr ändern. :whiteflag: hat mich gefreut schönes Leben...
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olio
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Re: Bankgeheimnis der Schweiz

Beitrag von olio »

lui hat geschrieben:Das kann uns 'kleine und ehrlichen' Bürger doch Schei**egal sein!!!!

Meine Meinung!
Genau da liegt doch das Problem. Das Meiste ist den Meisten einfach egal. Gleichgültigkeit......Die Wurzel allen Übels.....
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