Kategorien
Sie können einen Schiffsführerausweis erlangen für folgende Kategorien:
- Segelschiff Kat. D (Mindestalter 14 Jahre)
- Schiffe mit Maschinenantrieb Kat. A (Mindestalter 18 Jahre)
Ihr erster Schritt
Sie beziehen bei der Hauptabteilung Verkehrssicherheit in Lausen das Formular, Anmeldung zur Schiffsführerprüfung, oder laden dieses mit dem Anmeldeformular für die Theorieprüfung ab der Internetseite herunter.
Dieses senden Sie vollständig ausgefüllt und von der Wohnortgemeinde bestätigt, mit einem Passfoto an die Polizei Basel-Landschaft, Hauptabteilung Verkehrssicherheit, Kleinschifffahrt in 4415 Lausen, Brühlstr. 43.
Sie erhalten von uns oder via Internet folgende Unterlagen
- Gesuchsformular, Theoriedatenblatt und Anmeldeformular
- Theoriebuch, Fr. 24.00 und Katalog der Prüfungsfragen, Fr. 16.00, (auf Wunsch)
Lernfahrten und Ausbildung
Sie können Lernfahrten durchführen, wenn Sie in Begleitung einer Person sind, die im Besitz eines Ausweises der entsprechenden Kategorie ist.
Anmeldung zur Theorieprüfung
- mittels Anmeldeformular per Post
- Eingang mindestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin
- Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Terminbestätigung
- Wunschdaten werden nach Möglichkeit berücksichtigt
Theorieprüfung
- Sie ist für beide Kategorien, A und D, identisch.
- Das Gesuch, Anmeldung zur Schiffsführerprüfung, muss vor der Anmeldung zur Theorieprüfung vorliegen. Fehlt dieses, wird keine Prüfung abgenommen.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn 56 der 60 Fragen richtig beantwortet werden (Prüfungsgebühr Fr. 40.00 und Fr. 20.00 Bearbeitungsgebühr total Fr. 60.00, wird nach der Prüfung bar eingezogen)
- Sie ist 18 Monate gültig, kann 6 Monate verlängert werden (Gebühr) Fr. 20.00
- Allfällige ausserkantonale Bewilligungen (Kat. A, Fr. 120.00 oder Kat. D, Fr. 40.00) sind zusammen mit der Prüfungs- und Bearbeitungsgebühr in bar zu entrichten.
Anmeldung zur praktischen Prüfung
Durch den Gesuchsteller oder die Bootsfahrschule.
Praktische Prüfung
- Eventuelle ausserkantonale Bewilligung nicht vergessen. Fehlt diese, wird keine Prüfung angenommen.
- Nach bestandener Prüfung (Gebühr Fr. 120.00) wird Ihnen der Schiffsführerausweis zugestellt.
- Eine allfällige Wiederholung der Prüfung kann frühestens nach einem Monat stattfinden.
Das Prüfungsschiff
- Es ist betriebssicher und entspricht den Vorschriften.
- Die Motorenleistung beträgt mehr als 15 kW (Kat. A), keine Pinnensteuerung
- Die Segelfläche beträgt mindestens 16 m2 (Kat. D).
Ausserdem gibt es noch folgende Infos:
Bundesgesetz vom 3. Oktober 1975 über die Binnenschifffahrt (BSG)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/747.201.de.pdf
Verordnung vom 8. November 1978 über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/747.201.1.de.pdf
Ich Denke in Deinem Wohnkanton ists das selbe! Rufe auf dem Schiffartsamt an!
So ich hoffe Dir gedient zu haben...
Grüsse von einem Alfisti der schon über den A und D Schein verfügt...
alfa_corso