Bei mir gings aber ca. 6-7 Wochen. Werde übrigens von September bis November nur zu Fuss, mit Velo, in ÖVs oder auch auf Beifahrersitze anzutreffen sein


Hatten wir gerade kürzlich in einem anderen Thread besprochen... sofern du nicht zweifellos als Fahrer ermittelt werden kannst ist das so! das heisst wenn du mit dem Bike mal deftig geblitzt wirst wäre das verschwinden deines Helmes und des Kombis keine schlechte Ideeenzo hat geschrieben:dann muss ich als motorradfahrer nie eine busse bezahlen oder was? sorry, aber das kann ich mir nicht vorstellen...
Wie es auch heute wieder in der Zeitung stand, gibt es in der Schweiz KEINE Halterhaftung. Wenn auf dem Foto niemand zu erkennen ist, bekommt nicht automatisch der Halter die Busse. Allerdings haben einige Kantone die Regelung, dass der Fahrzeughalter bei der Ermittlung des Täters helfen muss. Tut er das nicht, kann sein Schweigen als Schuld gewertet werden und er bekommt die Busse. Man sollte also zumindest den Eindruck erwecken, als wolle man helfen, nicht gleich "ätsch, ihr habt kein verwertbares Foto" sagen.
Ein Trick wäre auch die Sache mit dem Zeugnisverweigerungsrecht: Der Fahrzeughalter sagt, es sei ein Angehöriger gefahren, er nenne aber dessen Namen nicht. Das ist rechtlich in Ordnung, Angehörige muss man nicht belasten. In solchen Fällen befragt die Polizei je nach Höhe des Vergehens alle in Frage kommenden Angehörigen. Diese müssen dann alle sagen, sie machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch.
Das wegen der Halterhaftung habe ich explizit hervorgehoben, weil sehr viele Leute in der Schweiz meinen, es gäbe eine Halterhaftung. Wie ich kürzlich gelesen habe, gibt es nicht mal im ruhenden Verkehr eine Halterhaftung. Man kann also auch Parkbussen mit dem "Zeugnisverweigerungsrecht-Trick" umgehen. Das soll jetzt aber geändert werden, wie heute in der Zeitung stand. Es soll neu eine Halterhaftung für den ruhenden und fahrenden Verkehr geben.
Wahrscheinlich verwechseln viele die Halterhaftung im Verkehr mit der Halterhaftung bei der Unfallhaftpflicht. Die gibt es tatsächlich: die Haftpflichtversicherung des Halters muss für einen Unfall bezahlen, den ein Dieb mit dem Auto verursacht hat. Deshalb ist es auch verboten, das Fahrzeug offen mit steckendem Zündschlüssel herumstehen zu lassen.
Bussen verjähren in der Schweiz übrigens IMHO erst nach 3 Jahren.
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