gefährliche tips 155, NICHT EMPFEHLENSWERT
-
- Beiträge: 5213
- Registriert: 09 Sep 2003, 22:29
- Aktuelle Fahrzeuge: Alfa Romeo GTV 3.0 V6 24V Ltd. Edition
- Wohnort: SG
- Kontaktdaten:
Es hat mich auch schon oft gereizt...! Für ein geiles Sportlenkrad würd ich auf meinen Sicherheits-Sack verzichten.....
Kommt drauf an, was einem schlussendlich wichtig ist - Sicherheit - oder geile Optik - und Race-Feeling beim rumkurbeln an einem handlichen Rädchen!
Ev. reiss ich meins auch eines Tages raus.
Kommt drauf an, was einem schlussendlich wichtig ist - Sicherheit - oder geile Optik - und Race-Feeling beim rumkurbeln an einem handlichen Rädchen!
Ev. reiss ich meins auch eines Tages raus.
- BlackTurbo
- Moderator
- Beiträge: 10640
- Registriert: 11 Sep 2003, 23:25
- Aktuelle Fahrzeuge: Dodge Challenger 6.1 SRT8 "supercharged"
- Wohnort: Zwischen Front- und Heckantrieb
- Kontaktdaten:
Ist auch meine Meinung.. Sieht zwar gut aus, aber wegen dem einen allfälligen Tod riskiren... Kaum....
Und kann bei einem Unfall erhebliche Probleme mit der Unfallvers. geben! Genau gleich, wie wenn du die Kopfstützen entfernst und sich einer verletzt deswegen....
Also ist es fraglich, wegen dem bischen Fahrfeeling die Sicherheit arg aufs
Spiel zu sezten! Mein Tip: Sparen und sich wenn, ein Sportlenkrad mit Airbag einzubauen! Die kosten auch nicht mehr alle Welt!
Und kann bei einem Unfall erhebliche Probleme mit der Unfallvers. geben! Genau gleich, wie wenn du die Kopfstützen entfernst und sich einer verletzt deswegen....
Also ist es fraglich, wegen dem bischen Fahrfeeling die Sicherheit arg aufs
Spiel zu sezten! Mein Tip: Sparen und sich wenn, ein Sportlenkrad mit Airbag einzubauen! Die kosten auch nicht mehr alle Welt!
Meine Exen:......................Meine aktuellen:
Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
Audi RS3
Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
Audi RS3
- Pasquale 155
- Beiträge: 79
- Registriert: 28 Mär 2004, 22:04
- Wohnort: Spreitenbach
- Kontaktdaten:
- Pasquale 155
- Beiträge: 79
- Registriert: 28 Mär 2004, 22:04
- Wohnort: Spreitenbach
- Kontaktdaten:
-
- Beiträge: 2542
- Registriert: 17 Jan 2004, 17:56
- Aktuelle Fahrzeuge: 75 t.s.
75t.s.
75 turbo
fiat marea ;-) - Wohnort: Bern (calabria)
- Kontaktdaten:
ja will dich sehen wenn in in der letzte viertel secunde ein auto vor dir steht........
es gibt auch kleiner lenkrade mit airbag...........ok sind nicht gerade so wie momo oder so.........aber ir wisst wenn irgendwas passiert und man den kopf anschlägt und man schäden hat...........da geben sie nur schuld an dem und bezahlen nichts mehr...............
es gibt auch kleiner lenkrade mit airbag...........ok sind nicht gerade so wie momo oder so.........aber ir wisst wenn irgendwas passiert und man den kopf anschlägt und man schäden hat...........da geben sie nur schuld an dem und bezahlen nichts mehr...............
- BlackTurbo
- Moderator
- Beiträge: 10640
- Registriert: 11 Sep 2003, 23:25
- Aktuelle Fahrzeuge: Dodge Challenger 6.1 SRT8 "supercharged"
- Wohnort: Zwischen Front- und Heckantrieb
- Kontaktdaten:
Pasquale 155 hat geschrieben:Das kanst du der versicherung melden das ist gar kein problem
und sowiso früher hatte es auch keine airbag
ich bin froh das ich diesen Lkw Lenker los bin!!!! aber soll jeder machen was er will !!!!!!
Früher hatte man auch keine Sicherheitsgurte - also für was soll ich die heute anbringen? Früher hatten wir keine Firewalls - also für was heute?
Früher hatten wir keine Kondome - wür was heute?
Früher hatten wir keine Medis und mussten wegen einer Grippe ins Grass beissen - für was also heute?
Naja dass die Vers. bei einem Unfall mit Verletzungen ohne Airbag nicht mehr bezahlen stimmt wohl nicht ganz... Ich hab also noch keinen gefragt, ob er eine Airbag hat oder nicht. Es gibt wohl Versicherungen die die Prämie anpassen, wenn man einen Airbag, eine Garage etc hat.
Kommts zum Unfall mit Verletzten gehen die Kosten eh alle auf die Unfallvers. und erst auf dem Regressweg zur Haftpflicht.... Ob die UVG-Vers. prüfen, ob einer einen Airbag hat oder nicht, oder einer hätte haben sollen, kann ich nicht sagen.
Mann kann ja übrigens auch wegen dem Airbag ersticken! Schon mal ohnmächtig eine viertelstunde auf dem Sack gelegen? Oder mit der Kippe im Mund eine Auslöser provoziert --> Schluck, die ist weg....
Also, ob man eine Airbag hat, will oder eben nicht ist jedem seine Sache. Wer darauf verzichtet, nimmt alle anderen Risiken in kauf. Hab ich volles Verständnis dafür.
Meine Exen:......................Meine aktuellen:
Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
Audi RS3
Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
Audi RS3
- jag_rip
- Moderator
- Beiträge: 11188
- Registriert: 15 Sep 2003, 09:24
- Aktuelle Fahrzeuge: .......
156 GTA SW ('04)
Alfasud 1.5 TI QV ('83)
Giulietta 2.5 V6 ('83) - Wohnort: hinterm Lenkrad
- Kontaktdaten:
Pasquale 155 hat geschrieben:Das kanst du der versicherung melden das ist gar kein problem
sieht das StVA allerdings anders....
StVA hat geschrieben:Müssen geänderte Fahrzeuge im Strassenverkehrsamt nachgeprüft werden?
Ausserordentliche Prüfungspflicht (VTS Art. 34)
Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich betrifft dies:
Änderungen der Fahrzeugeinteilung;
Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der Gewichte;
Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern. Hierbei ist nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften über Abgase und Geräusche eingehalten sind;
nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen;
Änderungen an der Kraftübertragung (Getriebe- und Achsübersetzung);
nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder;
Änderungen der Lenkanlage, der Bremsanlage;
das Anbringen einer Anhängevorrichtung;
das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z. B. Airbag, Gurtstraffer), soweit dies nicht vom Hersteller oder von der Herstellerin vorgesehen ist, vom Führer oder von der Führerin selbst vorgenommen werden kann und jeweils angezeigt wird;
das Nichtinstandsetzen von defekten oder nicht betriebsfähigen Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z.B. Airbag, Gurtstraffer);
alle weiteren wesentlichen Änderungen.
Also zuerst beim Strassi zeigen gehen, dann mal bei der Vers. anfragen...
janu, jedem das seine...
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste