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Verfasst: 08 Jun 2007, 08:01
von Sandrino
Habe nicht gelesen ob jemand die Frage von Marcolinho beantwortet hat.
Bei mir gings aber ca. 6-7 Wochen. Werde übrigens von September bis November nur zu Fuss, mit Velo, in ÖVs oder auch auf Beifahrersitze anzutreffen sein

Verfasst: 08 Jun 2007, 09:15
von Alfaddict
scheisse Junge, da bei der Sunset machen sie viel mobile Kontrollen.
Da hat's schon div. Leute erwischt und der steht meistens in einer Nische die man echt nicht sieht.
In welche Richtung warst du unterwegs?
Apropo Halter, meines Wissens bekommt definitv deine Mutter das Schreiben und falls sie nicht am Steuer sass muss sie angeben wer gefahren ist. Wie schon erwähnt wurde muss sie das nicht unbedingt weil Familienmitglied.
Falls die Bullen es wirklich nicht herausfinden sollten (was ich aber schwer bezweifle, hab da so meine Erfahrungen

) können sie deiner Mutter resp. deinem Fahrzeug einen Fahrtenschreiber aufbrummen womit wohl kaum jemanden gedient ist.
Aber hey, du gasch ja sowieso mitem Zug go schaffe
-
Übrigens weiss jemand rein zufällig wo sie im Tessin südseite Gotthard angeblich seit 2 Monaten einen Radar installiert haben? Irgendwo auf der Landstrasse soll es sein und man sieht in praktisch nicht und er soll mit Lasererfassung in beide Richtungen funktionieren. Hat mir ein Fahrlehrer in Locarno im Ausgang erzählt.
Ich hab da ein ganz "pöses" Gefühl da ich in Quinto oder Faido praktisch immer rausfahre und genau diese Strasse bis nach Airolo und über den Pass fahre und da halte ich mich definitv nicht an die StVO...
Diese weitläufige 80er Strecke ist nunmal zum Gasgeben da (bin da oft schneller auf der Landstrasse als die Auto's parallel auf der Autobahn...jaja no comment) und wenn ich zurückdenke wie oft ich in den letzten 2 Monaten da durchgefahren bin wirds mir beim Gedanken an den Rader leicht übel...
Verfasst: 08 Jun 2007, 09:26
von Tifoso
ja in Richtung Luzern haben sie mich erwischt. An einem Dienstagabend nach der Schule, so ca. um 22 Uhr...............
ja scheisse, gebe schon meinen Namen an. Kann nicht meine Mutter angeben. Wäre nicht fair und es gebe wahrscheinlich ein Familiendrama.
Wenn die Polizei vorwärts macht möchte ich ihn bereits Ende July/August abgeben. Dann habe ich nämlich Ferien und 3 Wochen Militär.
@Alfadict
Stimmt eigentlich brauche ich ja meinen GTA wirklich nicht. Wer weis vielleicht wird er nach dem Entzug nicht mehr eingelöst.
Gruz
Verfasst: 08 Jun 2007, 10:44
von Alfaddict
Du und kein GTA
Absolut unvorstellbar

Verfasst: 08 Jun 2007, 10:57
von BlackTurbo
OT an Tifoso:
Dein GTA ist über deine Mutter eingelöst und sie wird bei der Versicherung woh auch als häufigste Lenkerin vermerkt sein - so sparst du ja einiges an Prämie... Einfach zur Info - das ist Versicherungsbetrug und kann recht üübel enden, kannst hoffen dass die Bullen der Versicherung keine Meldung machen dass ausschliesslich du mit dem GTA unterwegs ist und sie das dann prüfen und dir nötigenfalls auch einen "Beobachter" hinstellen...
In der heutigen Zeit wird darauf recht genau geschaut und auch im Einzelfall nachgegangen - schlussendlich gehen durch deinen Betrug jährlich ein paar tausen Mücken drauf und das ist mitunter ein Grund warum die Prämien stetig steigen!! Wärst nicht der erste dem es so ergehen würde...
Verfasst: 08 Jun 2007, 11:18
von BlackTurbo
STOPP !
Weiter in der Chatbox!!
Alle Antworten zum Thema Versicherung sind in der Chatbox...
Verfasst: 08 Jun 2007, 13:27
von Domi
enzo hat geschrieben:dann muss ich als motorradfahrer nie eine busse bezahlen oder was? sorry, aber das kann ich mir nicht vorstellen...

Hatten wir gerade kürzlich in einem anderen Thread besprochen... sofern du nicht zweifellos als Fahrer ermittelt werden kannst ist das so! das heisst wenn du mit dem Bike mal deftig geblitzt wirst wäre das verschwinden deines Helmes und des Kombis keine schlechte Idee

am besten gleich neue kaufen...
Wie es auch heute wieder in der Zeitung stand, gibt es in der Schweiz KEINE Halterhaftung. Wenn auf dem Foto niemand zu erkennen ist, bekommt nicht automatisch der Halter die Busse. Allerdings haben einige Kantone die Regelung, dass der Fahrzeughalter bei der Ermittlung des Täters helfen muss. Tut er das nicht, kann sein Schweigen als Schuld gewertet werden und er bekommt die Busse. Man sollte also zumindest den Eindruck erwecken, als wolle man helfen, nicht gleich "ätsch, ihr habt kein verwertbares Foto" sagen.
Ein Trick wäre auch die Sache mit dem Zeugnisverweigerungsrecht: Der Fahrzeughalter sagt, es sei ein Angehöriger gefahren, er nenne aber dessen Namen nicht. Das ist rechtlich in Ordnung, Angehörige muss man nicht belasten. In solchen Fällen befragt die Polizei je nach Höhe des Vergehens alle in Frage kommenden Angehörigen. Diese müssen dann alle sagen, sie machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch.
Das wegen der Halterhaftung habe ich explizit hervorgehoben, weil sehr viele Leute in der Schweiz meinen, es gäbe eine Halterhaftung. Wie ich kürzlich gelesen habe, gibt es nicht mal im ruhenden Verkehr eine Halterhaftung. Man kann also auch Parkbussen mit dem "Zeugnisverweigerungsrecht-Trick" umgehen. Das soll jetzt aber geändert werden, wie heute in der Zeitung stand. Es soll neu eine Halterhaftung für den ruhenden und fahrenden Verkehr geben.
Wahrscheinlich verwechseln viele die Halterhaftung im Verkehr mit der Halterhaftung bei der Unfallhaftpflicht. Die gibt es tatsächlich: die Haftpflichtversicherung des Halters muss für einen Unfall bezahlen, den ein Dieb mit dem Auto verursacht hat. Deshalb ist es auch verboten, das Fahrzeug offen mit steckendem Zündschlüssel herumstehen zu lassen.
Bussen verjähren in der Schweiz übrigens IMHO erst nach 3 Jahren.
Verfasst: 08 Jun 2007, 14:35
von versetti
Das stimmt nicht.
Wenn du als motoradfahrer geblitzt wirst und nicht sagen willst wer gefahren ist, haftest du als Halter. D.h. du gibst das ticket ab. Sonst könnte ja jeder sagen jemand hat sich meine kleider und mein Motorrad "ausgeliehen" aber ich weiss nicht mehr wer. Als Halter ist man in der Pflicht zu wissen, wer mit seinem Fahrzeug unterwegs ist... und wenn man sich nicht darum kümmert, ist man selber schuld.
Das mit den Familienangehörigen ist meiner meinung nach auch ein alter Zopf, der sich hartnäckig in den Köpfen hält. Schlussendlich muss man natürlich Familienangehörige nicht verpfeiffen... auch sonst niemanden, aber man haftet dann neu selber. Ich weiss nicht ob die Mutter dass auf Ihre Kappe nimmt... vermute mal eher nicht.
Ich nehme an, wenn ein Fahrzeug mit Garagennummer geblizt wird, kann der Garagist nicht einfach sagen, boh, da hat sich wohl einer den schlüssel gekrallt. Da haftet wohl die Garage falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann?!?!
Aber grundsätzlich gebe ich euch recht. Wenns hart auf hart kommt, alles abstreiten und Rechtschutz einschalten. Es ist schon so, die Beweislast liegt eigendlich beim Staat.
Aber mir wurde das Ticket schon ohne Foto nur durch die Aussage eines Bullen abgenommen. Beweise? Nichts, ausser seiner Aussage. Aber das reichte dann als Beweis für den Richter.
Verfasst: 08 Jun 2007, 14:42
von versetti
aha... obbä würd alles stah...

zersch lesä, versetti.
Verfasst: 08 Jun 2007, 15:37
von Domi
Quatsch! Beim Motorrad verhält es sich gleich wie beim Auto! (Wieso sollte es auch anders sein...) Es gilt immernoch der Grundsatz das ein Vergehen erst zweifellos nachzuweisen ist, bevor jemand dafür zu bestrafen ist!
Darum sage ich ja, wäre das verschwinden des Helmes und des Kombis keine schlechte Idee

am besten gleich neue kaufen... Falls die Polizei dann an der Türe klopft... und das werden sie...
Aber eben, sie wollen ja genau dieses Gesetz ändern bzw. das Zeugnisverweigerungsrecht für Familienangehörige soll zumindest bei Ordnungsbussenverfahren (bis Fr. 300.-) Gesamtschweizerisch aufgehoben werden... der Kanton Appenzell Ausserhoden hat das z.B in seiner Strafprozessodnung vom 1978 ausgeschlossen.
Mit der Garagennummer ist es was anderes, erstens kein Familienangehöriger und zweitens bist du als Garagist selber Schuld wenn du nicht dokumentierst wer, wann auf Probefahrt war... normalerweise wird ja auch eine Kopie des Führerausweises gemacht
Wie meinst du das seine Aussage? Wurdest du rausgenommen? Wenn dich ein Beamter zweifelsfrei identifizieren kann, kannst du nicht viel machen... höchstens ein Eineiigier Zwilling könnte da noch abhilfe schaffen

Verfasst: 01 Jul 2007, 20:21
von Tifoso

der Kanton Luzern hat mir die Busse zugestellt!!! 1700.- CHF!!!! Der Ausweisentzug und weitere Kosten werden noch von meinem Heimatkanton (SZ) zugestellt.
1700.- ist verdammt viel, kann das sein? 25km/h innerorts, keine Vorstrafen und älter als 25.
11 - 15 km/h 250.00 CHF
25 km/h 1300.-???????????????????????????????
verdammte Schweine!!!
Gruss
Verfasst: 01 Jul 2007, 21:32
von chris75
Sind es Fr. 1700.-- Busse, oder ca 1100.-- und 600.-- Verwaltungs-, Schreib-, Staats- und sonstige Gebühren?
Gruss Chris
Verfasst: 02 Jul 2007, 07:18
von Tifoso
1300.- Busse und der Rest Schreibgebühr.............................

Verfasst: 02 Jul 2007, 11:26
von Tifoso
hat jemand Erfahrungen mit Einspachen?
Kostet eine Einspache mit Neubeurteilung etwas?
Gruz
Verfasst: 02 Jul 2007, 11:47
von chris75
Wenn du Rechtschutz hast, dann versuche es. Sonst glaube ich, dass du mehr drauflegst, als du einsparen kannst.
Nur wenn du freigesprochen wirst, dann entfallen auch die Gebühren. Sonst wird es immer teurer. Also Rechtschutz anfragen oder mit Anwalt besprechen.
Gruss Chris