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Verfasst: 08 Mai 2007, 10:52
von dom
Domi hat geschrieben:BlackTurbo hat geschrieben:Also nochmals:
Ist das Fz. auf eine Privatperson eingelöst, wird grundsätzlich diese zur Rechenschaft gezogen - ob nun auf dem Foto ein Gesicht zu erkennen ist oder nicht. Ist nicht der Halter gefahren, muss er dies schriftlich mitteilen und der Lenker bestätigen.
Ist das Fz. auf eine Firma eingelöst muss der Ihnaber den Lenker melden, macht er dies nicht, wird er zur Rechenschaft gezogen.
Die Polizei muss dir gar nichts anhängen können (resp. das haben sie mit dem Foto oder Video) - dein Fz. ist zu schnell gefahren, der Halter ist dafür verantwortlich und zur Rechenschaft zu ziehen. Ist eben nicht der Lenker gefahren, muss er dies beweisen können!
Ich würde am besten nichts falsches sagen, wenn du niemanden hast der das Billet für dich abgeben würde...
Sorry aber das ist Falsch! Das der Halter einfach zur Rechenschaft gezogen wird, soweit sind wir noch nicht! Obwohl es wird wohl nicht mehr lange gehen... sie sind dran dieses Gesetz einzuführen, bzw. zu ändern!
Richtig ist du musst als Privatperson mitteilen wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist... sofern es du selber warst oder ein Familienangehöriger, kannst du die Aussage verweigern! (Zeugnisverweigerungsrecht!) Sofern der Lenker auf dem Foto oder Video nicht klar zu erkennen ist, muss die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft diesen ermitteln! Was sie aber meistens sein lassen weil der Aufwand zu hoch oder es schlichtweg nicht möglich ist... selbe gilt übrigens auch für Parkbussen!!! bestes Beispiel ist eben dieser Deutsche in Zürich der seit Jahren keine Bussen zahlt...
Ist das Fahrzeug auf eine Firma eingelöst, kann die Firma mitteilen das Ihnen der Fahrer zu diesem Zeitpunkt unbekannt bzw. nicht nachvollziehbar ist und verlangt Akteneinsicht... Ist der Lenker auf dem Foto oder Video nicht klar zu erkennen... gilt selbe Spiel wie oben...
hmm bist du dir hundert pro sicher das es dann nicht doch auf den halter abgewälzt wird? soviel mir ist ist der für sein fahrzeug verantwortlich. ähnlich dem sturmgewehr vom dienst. wenn die das ding jemand entwendet und damit ein paar hundert leute umrasiert wird der halter auch ganz schön drangenommen, da etwas öffentlich zugänglich rumliegen hatte was in den falschen händen gefährlich sein kann.
PS: was ist ein zeugnisverweigerungsrecht?
"hier das zeugniss. BWL eine 2, sehr schlecht.."
"WILL ICH NICHT" *wegrenn*
Verfasst: 08 Mai 2007, 10:56
von BlackTurbo
Habe nie gesagt dass es eine höhere Strafe gibt...
Dass du dich selber oder einen Familienangehörigen nicht ankreiden musst ist so - dass du dann jedoch einfach in Ruhe gelassen wirst glaub ich nicht.. Aber ist jetzt auch egal - ich war halt noch nie in der leidigen Situation, fahre immer schön anständig...
Ich bin weiterhin der Meinung dass der Fz. Halter verantwortlich ist und auch zur Rechenschaft gezogen werden kann und muss.
Verfasst: 08 Mai 2007, 11:07
von Marcolinho
Ja denke auch das der Halter zur Rechenschaft gezogen wird wenn die Person sonst nicht klar identifiziert werden kann. Macht ja auch Sinn.
Verfasst: 08 Mai 2007, 11:11
von dom
ach.. ich glaube eher das die schmier gestanden ist und die einen rausgenommen hat. wie wollen die das alter von dir wissen wenn es nichtmal dein auto ist?
ich glaube kaum das die schweizer polizei über gesichterkennungsanlagen ala staatsfeind nr 1 verfügt
wenn ich dich währe würde mich mir mal keine sorgen machen. mal der rechtsschutz unverbindlich anrufen und denen mal alles schildern, dann kannst du im namen deiner mutter o. deine mutter selber mal auf dem posten anrufen und sagen das du dachtest es sei noch eine geschweindigkeits busse offen welche du gerne zahlen würdest, erfährst dann schnell ob etwas pendent ist oder nicht

Verfasst: 08 Mai 2007, 11:12
von Domi
dom hat geschrieben:hmm bist du dir hundert pro sicher das es dann nicht doch auf den halter abgewälzt wird? soviel mir ist ist der für sein fahrzeug verantwortlich. ähnlich dem sturmgewehr vom dienst. wenn die das ding jemand entwendet und damit ein paar hundert leute umrasiert wird der halter auch ganz schön drangenommen, da etwas öffentlich zugänglich rumliegen hatte was in den falschen händen gefährlich sein kann.
PS: was ist ein zeugnisverweigerungsrecht?
"hier das zeugniss. BWL eine 2, sehr schlecht.."
"WILL ICH NICHT" *wegrenn*
Ist so, aber wie gesagt sie sind daran dieses Gesetz zu ändern!
Heute ist es einfach... z.B du erhälst eine Parkbusse und schmeisst sie weg... bekommst den Fötzel nach Hause und gibst an: "Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungs gebrauch und verweigere die Aussage..."
Theoretisch müsste jetzt derjenige Beamte, in diesem Fall eine dieser Strassennutten (in Fachkreisen auch Politesse genannt...) die dir die Bussen am Scheibenwischer geklemmt hat, dich als Falschparkierer an diesem Tag eruieren können... -> halt scho...
Zeugnisverweigerungsrecht:
Zweck des Zeugnisverweigerungsrechts ist der Schutz des Zeugen vor Konfliktlagen, die sich aus Loyalität zu sich selbst oder einem Dritten gegenüber und der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage ergeben würde, wenn der Zeuge zur Aussage gezwungen wäre. Zu solchen Konfliktlagen gehört insbesondere die Situation, dass der Zeuge sich selbst oder ihm nahe stehende Dritte belastet und so eventuell der Gefahr einer (schwereren) Strafverfolgung aussetzt.
Verfasst: 08 Mai 2007, 11:20
von Marcolinho
@domi
Ich weiss ja nicht ob das schlau ist die Aussage zu verweigern denn es ist sicher nicht so schwierig rauszufinden wer denn Tatsächlich gefahren ist. Wen man von die Aussage verweigert anstatt das man mit denen kooperiert besteht ja vielleicht die Möglichkeit das die Strafe noch drastischer ist. Ich weiss es nicht bin ja kein Rechtsexperte.
Verfasst: 08 Mai 2007, 11:22
von Petzi
@ Domi
was geht da genau ab mit dem Deutschen?? Ist doch auch noch ein Schweizer in Zürich der keine Bussen zahlt und auch schon im Fernsehen zu sehen war mit seiner ganzen Mappe voller Bussen und Sie können ihm nichts anhaben....
Mein Kollege war auch recht viel zu schnell unterwegs mit dem Geschäftsauto und das nicht das erste mal, hatte vor einiger Zeit schon mal eine Busse auf der Autobahn kassiert mit knapp 30 zu schnell und dann eben das zweite mal innerorts mit über 20 zu schnell. Die Polizei ging zu seinem Chef ins Geschäft und wollte natürlich wissen wer es war, zuerst hatte der Chef natürlich noch keine Ahnung wer, dann sagte ihm die Polizei wenn er nicht angebe wer gefahren sei werden Sie die Firma schliessen und das ganze dann ermitteln bis es auskommt..... Ist das legal so etwas???
gruss Chris
Verfasst: 08 Mai 2007, 11:25
von dom
Domi hat geschrieben:blabla..
ui ist ja geil!! das heisst ich kann jetzt wirklich parkbussen einfach wegwerfen und mich sogar auf eine gesetzeslücke berufen? bis her habe ich sie einfach immer auf gut glück weggeschmissen

Verfasst: 08 Mai 2007, 11:28
von dom
Petzi hat geschrieben:Ist das legal so etwas???
gruss Chris
ach ich würde diesen typen eh nichts glauben bis es mit stempel und schwarz auf weiss vorliegt! was der schlumpf in dem moment sagte ist so oder so nicht 100% rechtsgültig.
PS: im drohen sind die ganz stark, das haben die schon in der kindheit gelernt die schlümpfe "wend mi na eimal schlahsch denn holi s´mami!!" *fizzzzzzz* "auuuu... na eimal, den seit mis mami das dine eltere und.." *fiiiizzz*
Verfasst: 08 Mai 2007, 11:32
von Domi
Marcolinho hat geschrieben:@domi
Wen man von die Aussage verweigert anstatt das man mit denen kooperiert ist dann damit zu rechnen das die Strafe höher ausfällt oder spielt das eh keine Rolle ? Ich meine wenn ich sage weshalb ich so schnell unterwegs war nützt mir das ja kaum was, fakt ist ich war ja zu schnell. Wäre es da besser die Aussage gleich zu verweigern ?
Wie bereits geschrieben spielt das generell keine Rolle... milderne Umstände musst du in der Schweiz eh keine erwarten! Du warst zu schnell Punkt! das einzige was du erwarten kannst ist eine Antwort à la "hä joo... das cha jede sägä..." oder "dä spruch ghöri tag täglich..."
Petzi hat geschrieben:@ Domi
was geht da genau ab mit dem Deutschen?? Ist doch auch noch ein Schweizer in Zürich der keine Bussen zahlt und auch schon im Fernsehen zu sehen war mit seiner ganzen Mappe voller Bussen und Sie können ihm nichts anhaben....
Den meine ich auch, das ist der selbe

Verfasst: 08 Mai 2007, 11:49
von Marcolinho
Das Problem beim Deutschen mit den Parkbussen ist wohl was anderes das sind ja Bagatellen und darum ziehen die das auch nicht unbedingt weiter. Lohnt sich ja nicht für eine Parkbusse von 40.-- oder ähnlich.
Verfasst: 08 Mai 2007, 11:55
von dom
ich wandere aus! nach rom! scheiss schweizer rechtssystem! scheiss billig möchtegern bullen! ..nächstes jahr stehe ich garantiert auf der strasse und schmeisse denen die grössten steine entgegen! dreckspack!
PS: sorry für thread missbrauch..
Verfasst: 08 Mai 2007, 11:55
von Domi
und was z.B?

Auch wenn die Chance relativ klein ist das man auf dem Foto nicht erkennbar ist... Das einzige was sie in diesem Fall tun können ist einbisschen schikanieren d.h dich und dein engster Verwandenkreis die als Fahrer in Frage kämen vorzuladen... wobei diese natürlich ebenfalls die Aussage verweigern können

Verfasst: 08 Mai 2007, 11:55
von Marcolinho
Die Aussage verweigern bringt meiner Meinung nach nichts ! Am besten gleich anrufen und alles erzählen

Verfasst: 08 Mai 2007, 11:58
von dom
das währe was.. richte ihm einen schönen gruss vom mir aus, er sei ein arschloch. wenn er fragt wer ich bin dann verweigere die aussage
