Blitzen mobile Radargeräte immer ?

Hier wird über Gott und die Welt gesprochen.....
Benutzeravatar
BlackTurbo
Moderator
Beiträge: 10640
Registriert: 11 Sep 2003, 23:25
Answers: 0
Aktuelle Fahrzeuge: Dodge Challenger 6.1 SRT8 "supercharged"
Wohnort: Zwischen Front- und Heckantrieb
Kontaktdaten:

Beitrag von BlackTurbo »

Dann ists ja noch gar nicht sicher ob das du bist... Allerdings wenn sie dort gemessen haben, wirst auch du reingedonnert sein... :x
Meine Exen:......................Meine aktuellen:

Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
Audi RS3
Marcolinho
Beiträge: 393
Registriert: 08 Nov 2005, 10:33
Answers: 0
Kontaktdaten:

Beitrag von Marcolinho »

Wie lange dauert das in der Regel bis man Post bekommt mit der Mitteilung ? Eben rausgenommen haben Sie mich ja nicht... Ich hoffe das es so ist das es wirklich ein 36 jähriger war und nicht ich...
Benutzeravatar
Turbodeltone
Beiträge: 4268
Registriert: 10 Sep 2003, 00:54
Answers: 0
Kontaktdaten:

Beitrag von Turbodeltone »

Sagst ansonsten dein Cousin 4. Grades aus Italien wars, bzw. verweigerst
die Aussage wie der deutsche in Zürich... :lol:
Bild
Marcolinho
Beiträge: 393
Registriert: 08 Nov 2005, 10:33
Answers: 0
Kontaktdaten:

Beitrag von Marcolinho »

@ Turbodeltone

Wenn das hilft mach ich das... Ich denke Sagen kannst du da eh was du willst das wird kaum was nützen bei einer so massiven Übertretung. Mich ärgert das brutal da ich sonst nie so schnell fahre. Habe mich verfahren und um 10 Uhr war die Beerdigung vom Vater meines besten Freundes und das wäre mir Peinlich gewesen dort zu spät einzutreffen. Aber eben gelohnt hat es sich leider nicht... das ist wohl wirklich Pech kann ich nicht anders sagen aber auch dumm von mir selber so zu fahren... Aber es war auch wiedermal typisch wo die Kontrolle machen. Dort ist überhaupt keine Gefahr sprich keine Häuser, keine Fussgänger, rechts Leitplanke und links Wiese zudem noch Zweispurig..... ärgerlich...
Cuore Sportivo
Beiträge: 4016
Registriert: 10 Sep 2003, 13:00
Answers: 0
Aktuelle Fahrzeuge: Audi S4 3.0l TFSI Quattro S-tronic by Sportec
Wohnort: ZH
Kontaktdaten:

Beitrag von Cuore Sportivo »

wenn dein gesicht auf dem foto klar erkannbar ist, dann ist nix mit
abstreiten denn dann ist's klar!

ich gehe schwer davon aus das es dich von vorne erwischt hat.... :cry:
Benutzeravatar
BlackTurbo
Moderator
Beiträge: 10640
Registriert: 11 Sep 2003, 23:25
Answers: 0
Aktuelle Fahrzeuge: Dodge Challenger 6.1 SRT8 "supercharged"
Wohnort: Zwischen Front- und Heckantrieb
Kontaktdaten:

Beitrag von BlackTurbo »

Das Problem ist noch folgendes:

Du musst ohne dass du das Foto sehen darfst sagen wer gefahren ist und dies schriftlich - wenn du dann auf dem Foto klar zu erkennen bist und etwas anderes behauptet hast, kommst du wegen Falschaussage grad nochmals dran!

Ich hab für das allerdings nochmals einen Pfeil im Köcher - sage dann ich sei an dem Tag 2 mal dadurch gefahren, einmal fuhr ich, einmal jemand anders... Wenns dann auf dem Foto nicht ersichtlich ist, gibt "jemand anders" den Auweis für mich ab... :D
Meine Exen:......................Meine aktuellen:

Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
Audi RS3
Benutzeravatar
Domi
Moderator
Beiträge: 9759
Registriert: 31 Jan 2004, 20:18
Answers: 0
Aktuelle Fahrzeuge: Audi RS & MV Agusta
Wohnort: Zürich
Kontaktdaten:

Beitrag von Domi »

BlackTurbo hat geschrieben:Du musst ohne dass du das Foto sehen darfst sagen wer gefahren ist und dies schriftlich - wenn du dann auf dem Foto klar zu erkennen bist und etwas anderes behauptet hast, kommst du wegen Falschaussage grad nochmals dran!
Dem ist nicht so! das geht unter einer art "Selbstschutz" (Fachwort fällt mir gerade nicht ein...)

Grundsätzlich darf man in eigener Sache immer die Aussage verweigern, alles Abstreiten oder denen Märchen erzählen wie man will! und das darf bei einer Strafe nicht angerechnet werden!

Sowieso müssen sie -> dir etwas anghängen können!
Bild
Marcolinho
Beiträge: 393
Registriert: 08 Nov 2005, 10:33
Answers: 0
Kontaktdaten:

Beitrag von Marcolinho »

@Black Turbo

Wie geht das genau ? Ich soll einfach sagen ich sei zweimal dort vorbeigefahren ? Bin nicht ganz schlau geworden... Ich habe eine Verkehrsrechtsschutzversicherung wann muss ich denen das melden wenn ich eine Vorladung erhalte ?
Benutzeravatar
BlackTurbo
Moderator
Beiträge: 10640
Registriert: 11 Sep 2003, 23:25
Answers: 0
Aktuelle Fahrzeuge: Dodge Challenger 6.1 SRT8 "supercharged"
Wohnort: Zwischen Front- und Heckantrieb
Kontaktdaten:

Beitrag von BlackTurbo »

Also nochmals:

Ist das Fz. auf eine Privatperson eingelöst, wird grundsätzlich diese zur Rechenschaft gezogen - ob nun auf dem Foto ein Gesicht zu erkennen ist oder nicht. Ist nicht der Halter gefahren, muss er dies schriftlich mitteilen und der Lenker bestätigen.

Ist das Fz. auf eine Firma eingelöst muss der Ihnaber den Lenker melden, macht er dies nicht, wird er zur Rechenschaft gezogen.

Die Polizei muss dir gar nichts anhängen können (resp. das haben sie mit dem Foto oder Video) - dein Fz. ist zu schnell gefahren, der Halter ist dafür verantwortlich und zur Rechenschaft zu ziehen. Ist eben nicht der Lenker gefahren, muss er dies beweisen können!

Ich würde am besten nichts falsches sagen, wenn du niemanden hast der das Billet für dich abgeben würde...
Meine Exen:......................Meine aktuellen:

Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
Audi RS3
dom
DER, der nicht fähig ist zu SUCHEN
Beiträge: 5701
Registriert: 11 Okt 2004, 06:04
Answers: 0
Aktuelle Fahrzeuge: Lancia Thema Turbo
Renault Megane Cabriolet
Wohnort: ZH
Kontaktdaten:

Beitrag von dom »

rechtsschutz grundsätzlich so früh wie möglich. anzeigen werden die dich schon nicht :lol: ..schliesslich bezahlst du sie ja nicht aus vergnügen oder?

also ich habe damals auf dem bullenposten konsequent ausgesagt "ich kann mich wirklich nicht mehr erinnern, es ist soviel los in meinem leben da vergesse ich schnell wo ich überhaupt durchgefahren bin. ich bin mir aber hundert prozentig sicher das ich niemals so bescheuert fahren würde, das währe ja krank. was ich weiss ist das in dieser gegend anscheinend ein änliches fahrzeug bekannt währe welches wie gestört rast, bin schon ein paarmal verwechselt worden.. muss ein riesen spinner sein.." :lol:

einfach ja nie was zugeben, schön rausreden, nichts definitiv bestätigen, kein schulgeständniss unterschreiben.. ausser sie zeigen die das video.. bei meinem kollegen haben sie es auf der bahn vorgeführt im auto als er es verlangte.

ich glaube nicht das sie dich verarschen dürfen so ala

"sind sie zschnell gfahre?"
"öh.. bizli.. vilicht 5kmh"
"und sie lüget mich nöd ah?"
"äh..nei.. wieso hend sie es video wos gegeteil zeigt?"
"nei leider nöd"
"ja ich bin definitv nöd grast"
"haha mer hend es video, falschussag, jetzt chönt sie grad na me zahle :lol: "
Benutzeravatar
BlackTurbo
Moderator
Beiträge: 10640
Registriert: 11 Sep 2003, 23:25
Answers: 0
Aktuelle Fahrzeuge: Dodge Challenger 6.1 SRT8 "supercharged"
Wohnort: Zwischen Front- und Heckantrieb
Kontaktdaten:

Beitrag von BlackTurbo »

Domi hat geschrieben:Grundsätzlich darf man alles Abstreiten oder denen Märchen erzählen wie man will! und das darf bei einer Strafe nicht angerechnet werden!
Eine Falschaussage wird sehrwohl gegen dich verwendet! Was meinst du, der Richter sieht das Protokoll und merkt dass du gelogen hast, und schwups kannst du eine mildere Strafe vergessen!! Auch wenn etwas offiziell nicht geht, geht noch so manches.... :wink:
Meine Exen:......................Meine aktuellen:

Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
Audi RS3
Marcolinho
Beiträge: 393
Registriert: 08 Nov 2005, 10:33
Answers: 0
Kontaktdaten:

Beitrag von Marcolinho »

Ich denke nicht das lügen eine gute Lösung ist in einem solchen Fall... bringt eh nicht viel wenn man das Foto klar und deutlich sieht. Schlussendlich soll man ja zu den Fehlern stehen auch wenn die Konsequenzen hart sind...
Zuletzt geändert von Marcolinho am 09 Mai 2007, 09:25, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
BlackTurbo
Moderator
Beiträge: 10640
Registriert: 11 Sep 2003, 23:25
Answers: 0
Aktuelle Fahrzeuge: Dodge Challenger 6.1 SRT8 "supercharged"
Wohnort: Zwischen Front- und Heckantrieb
Kontaktdaten:

Beitrag von BlackTurbo »

Warten bis etwas offizielles kommt - vorher würd ich nichts unternehmen...
Meine Exen:......................Meine aktuellen:

Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
Audi RS3
dom
DER, der nicht fähig ist zu SUCHEN
Beiträge: 5701
Registriert: 11 Okt 2004, 06:04
Answers: 0
Aktuelle Fahrzeuge: Lancia Thema Turbo
Renault Megane Cabriolet
Wohnort: ZH
Kontaktdaten:

Beitrag von dom »

Marcolinho hat geschrieben:Eigentlich könnte meine Mutter den Ausweis für mich abgeben Sie fährt eh nicht mehr Auto... nur dumm wenn steht das es sich um einen 36 jährigen Mann handelt. Das ist das was mir auch noch hoffnung macht das ich es doch nicht bin.
glaube nicht das das zieht.. :roll:

Marcolinho hat geschrieben:Eben vorallem wegen der Altersangabe die stimmt nicht. Und wenn es auf der Seite der Kapo publiziert wird sollte das ja schon korrekt sein.
was fürne altersangabe? was meinst du genau mit dem satz?
Marcolinho hat geschrieben: @alle

Würdet ihr den Rechtsschutz einschalten wenn ich eine Vorladung bekomme oder bereits jetzt wo ich nicht mal sicher bin ob ich das wirklich bin ?
:arrow: JAAAAAAAA :roll: .. wie ich schon geschrieben habe, wofür bezahlst du die rechtsschutz denn? im nachhinein wenn das urteil amtlich ist und du die strafe nach einigen tagen akzeptieren musst währe wohl der falsche zeitpunkt den rechtsschutz einzuschalten oder?

noch einfacher, all die spekulationen welche wir hier aufführen kann dir deine rechtsauskunft wesentlich genäuer und fachlicher ausführen :!:


black v6 hat geschrieben:Eine Falschaussage wird sehrwohl gegen dich verwendet!
chris, domi hatte wohl recht. du kannst denen sogar erzählen du seiest von marsmännchen abgeholt worden und die hätten so seltsame sexual praktiken das du nun zuckungen im rechten fuss hättest und deshalb zu schnell wahrst. sie dürfen das strafmass dennoch NICHT erhöhen (!). der richter kann dir zwar die maximalstrafe aushängen, aber nichts erhöhen. meistens bringt es einem nicht allzuviel alles zuzugeben, die unterschiede sind minim wenn man in einem verfahren steckt. und ehrlichkeit und ritterlichkeit sind bei vater stat eh fehl am platz, da wird man erst recht bestraft wenn man kooperiert! :evil:
Benutzeravatar
Domi
Moderator
Beiträge: 9759
Registriert: 31 Jan 2004, 20:18
Answers: 0
Aktuelle Fahrzeuge: Audi RS & MV Agusta
Wohnort: Zürich
Kontaktdaten:

Beitrag von Domi »

BlackTurbo hat geschrieben:Also nochmals:

Ist das Fz. auf eine Privatperson eingelöst, wird grundsätzlich diese zur Rechenschaft gezogen - ob nun auf dem Foto ein Gesicht zu erkennen ist oder nicht. Ist nicht der Halter gefahren, muss er dies schriftlich mitteilen und der Lenker bestätigen.

Ist das Fz. auf eine Firma eingelöst muss der Ihnaber den Lenker melden, macht er dies nicht, wird er zur Rechenschaft gezogen.

Die Polizei muss dir gar nichts anhängen können (resp. das haben sie mit dem Foto oder Video) - dein Fz. ist zu schnell gefahren, der Halter ist dafür verantwortlich und zur Rechenschaft zu ziehen. Ist eben nicht der Lenker gefahren, muss er dies beweisen können!

Ich würde am besten nichts falsches sagen, wenn du niemanden hast der das Billet für dich abgeben würde...
Sorry aber das ist Falsch! Das der Halter einfach zur Rechenschaft gezogen wird, soweit sind wir noch nicht! Obwohl es wird wohl nicht mehr lange gehen... sie sind dran dieses Gesetz einzuführen, bzw. zu ändern!

Richtig ist du musst als Privatperson mitteilen wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist... sofern es du selber warst oder ein Familienangehöriger, kannst du die Aussage verweigern! (Zeugnisverweigerungsrecht!) Sofern der Lenker auf dem Foto oder Video nicht klar zu erkennen ist, muss die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft diesen ermitteln! Was sie aber meistens sein lassen weil der Aufwand zu hoch oder es schlichtweg nicht möglich ist... selbe gilt übrigens auch für Parkbussen!!! bestes Beispiel ist eben dieser Deutsche in Zürich der seit Jahren keine Bussen zahlt...

Ist das Fahrzeug auf eine Firma eingelöst, kann die Firma mitteilen das Ihnen der Fahrer zu diesem Zeitpunkt unbekannt bzw. nicht nachvollziehbar ist und verlangt Akteneinsicht... Ist der Lenker auf dem Foto oder Video nicht klar zu erkennen... gilt selbe Spiel wie oben...
Bild
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Amazon [Bot], Google [Bot] und 1 Gast