Gesetzesfrage zu Garagennummern "U - Kennzeichen"

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Chrigi
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Gesetzesfrage zu Garagennummern "U - Kennzeichen"

Beitrag von Chrigi »

Hallo Zusammen

Weiss jemand von Euch (am besten noch mit dem entsprechenden Gesetzesartikel, falls möglich) ob man mit einer Garagennummer Diestfahrten im Sinne von zb. Transporten VOM AUSLAND IN DIE SCHWEIZ !!! von Waren durchführen darf?

Ich dachte immer der Sinn und Zweck von Garagennummern ist reglementiert und das Anbringen der Schilder an ein Fahrzeug, welches naher Waren von A nach B liefert, wäre darin ausgeschlossen.

Ich finde jedoch nichts gescheites im google. Wer von Euch weiss mehr oder könnte es mir kurz verlässlich abklären?

Danke Euch sehr.
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Petzi
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Ex.
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Re: Gesetzesfrage zu Garagennummern "U - Kennzeichen"

Beitrag von Petzi »

Ciao Chrigi

haben vor einiger Zeit alles durchgekaut im Geschäft betreffend der Garagen Nummer. Ich habe die Gesetzesartikel gerade nicht zur Hand. Ins Ausland darfst du nicht soweit ich weiss. Es steht klar drin für was die Garagennummer gebraucht werden darf. Es dürfen diese nur Personen brauchen welche in diesem Betrieb arbeiten. Jedoch auch für Test- oder Probefahrten. Zuletzt steht dann noch .... "sowie für alle übrigen, unentgeltlichen Fahrten" Also Transporte für andere Personen bei denen du Geld erhältst sind nicht erlaubt.
Witzig ist nur, dass die Jungs auf der MFK selber nicht mal genau Auskunft geben können, war unsere Erfahrung.
Unser Chef war der Meinung, dass diese am Wochenende nicht gebraucht werden darf, dies ist jedoch kein Problem :wink: :wink:
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Chrigi
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Re: Gesetzesfrage zu Garagennummern "U - Kennzeichen"

Beitrag von Chrigi »

DANKE DIR.

habe mich unterdessen im Netz und sogar bei der deutschen Zollverwaltung fachkundig gemacht.

Zu meinem Fall ist die Antwort Du darfst. Sofern die Teile für dieses Farhzeug, oder im eigenen Betrieb gebraucht oder verbaut werden. Auch aus dem Ausland. Auch wenn der Sinn und Zweck in diesem Fall weit über das Ziehl von einer Garagennummer hinaus geht, drückt der Gesetzesgeber hier nicht nur die Augen zu, sondern gemäss Art. 24 darf er das sogar noch rechtlich gestützt, sofern er die Versicherungsdeckung gewährleistet ist. http://www.vsz.ch/fileadmin/user_upload ... linien.pdf

Könnten noch interessante Rechtsstreitfälle werden wenn ein Auto wegen technischen Mängeln im Ausland einen Unfall verursacht wo es zu Sach und evt. sogar Personenschäden kommt. Au wei, au wei...... :shock:
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